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NW_24.03.2021

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neuewoche. neuewoche MITTWOch, 24. März 2021 2 Kreis HeidenHeim Neue Regelung für Corona-Quarantäne Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat beschlossen, dass bis auf Weiteres nicht mehr alle haushaltsangehörigen Personen der Kategorie eins einer positiv auf Covid getesteten Person in Quarantäne müssen. Jetzt betrifft das also nur noch die Person selbst und sowie alle Kontaktpersonen der Kategorie eins. Das Gesundheitsamt Heidenheim hat alle betroffenen Personen informiert, die zuvor verhängten Maßnahmen wurden aufgehoben. Katzenstein Die Stauferburg ist ab sofort wieder geöffnet Das Museum auf Burg Katzenstein bei Dischingen ist wieder ab sofort wieder geöffnet. Im März kann man die Stauferburg immer samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr besuchen. Dazu gibt es auch offene Burgführung im Burghof unter freien Himmel - um 11, 14 und 17 Uhr. Essen to go wird jeden Samstag und Sonntag jeweils von 11 bis 17 Uhr angeboten. Die Corona-Regeln müssen selbstverständlich eingehalten werden. Nähere Info: www.burgkatzenstein.de. NOTDIENSTE Überfall-Unfall: Tel. 110 Feuerwehr: Tel. 112 Notarzt: Tel. 112 Giftnotruf Baden-Württemberg: Tel. 0761-1 92 40 Frauen- und Kinderschutzhaus: Tel. 07321.24099 Kinder- und Jugendtelefon: Tel. 0800.1110333 Ökumenische Telefonseelsorge: Tel. 0800-1110111 oder 0800-1110222 APOTHEKEN Apotheken-Notdienstfinder Tel. 0800.0022833. ÄRZTE Landkreis Heidenheim: Von Freitag, 8 Uhr, bis Montag, 8 Uhr, sowie an Feiertagen, Tel. 116 117. Notfallpraxis am Klinikum Heidenheim, Samstag, Sonntag, Feiertage, 8 - 22 Uhr. Bachtal/Wittislingen: Bereitschaftszentrale, Tel. 116117. Sprechstunde im Krankenhaus Dillingen, Samstag, Sonntag, Feiertage, 9 - 21 Uhr. Neresheim und Ostalbkreis: Notfallpraxis am Ostalb-Klinikum, Samstag, Sonntag, Feiertage, 8 - 22 Uhr. – Außerhalb der Öffnungszeiten, Tel. 116117. Oberkochen und Unterkochen: Tel. 0180.6073614. KINDER- UND JUGENDÄRZTE Landkreis Heidenheim: Samstag, Sonntag, Feiertage, 10 - 16 Uhr in der Ärztlichen Notfallpraxis am Klinikum Heidenheim. ES IST WIEDER SOWEIT: Die Sieben-Tage-Inzidenz im Landkreis lag an drei aufeinanderfolgenden Tagen deutlich über 50. Damit werden einzelne Lockerungsschritte ab sofort wieder zurückgenommen. Foto: Rudi Penk Nur noch mit Termin in Läden und Museen Wegen steigender Infektionszahlen gelten im Landkreis wieder strengere Regeln, vor allem im Einzelhandel. Die Zeit der offenen Ladentüren und Museen ist wieder vorbei. Am Sonntag meldete das Heidenheimer Landratsamt eine Sieben-Tage-Inzidenz von 70,0; damit überschritt der Landkreis den dritten Tag in Folge den auf Bundesebene festgelegten Grenzwert von 50 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100 000 Einwohner. Erst vorigen Montag hatten die Geschäfte im Kreis Heidenheim ihre Türen aufgrund der niedrigen Inzidenz öffnen dürfen. Die Landkreisverwaltung teilte am Sonntagnachmittag aber mit, dass die seit 14. März im Kreis Heidenheim geltenden Lockerungen der Corona-Verordnung ab Dienstag, 23. März nicht mehr gelten. Was gilt ab Dienstag? Der Betrieb von Einzelhandel, Ladengeschäften und Märkten ist wieder untersagt – mit Ausnahme von Abholangeboten und Lieferdiensten einschließlich des Online-Handels. Jedoch können weiterhin Einzeltermine nach vorheriger Vereinbarung vergeben werden. Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche ist ein Kunde zulässig. Bei den Einzelterminen sind grundsätzlich fest begrenzte Zeiträume pro Kunde vorzugeben. Dieser muss seine Daten hinterlassen zur Nachverfolgung. Geöffnet bleiben dürfen Läden für Lebensmittel und Getränke, Wochenmärkte, Apotheken, Tankstellen, der Buchhandel und weitere Geschäfte des täglichen Bedarfs, teilt das Landratsamt mit. Der Betrieb von Museen, Galerien sowie Gedenkstätten ist nur noch nach vorheriger Vereinbarung von Einzelterminen möglich. Der Betrieb von Sportanlagen und Sportstätten im Freien ist nur in Gruppen von bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten gestattet. Für Kinder und Jugendliche gelten Sonderregelungen. Der Betrieb von Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen ist aufgrund der jüngsten Anpassungen der Corona-Verordnung auch weiterhin im Rahmen der geltenden Kontaktbeschränkungen erlaubt. lra ZAHNÄRZTE Stadt und Kreis Heidenheim Notfalldienst, Samstag, Sonntag, Feiertage, 11 - 12 Uhr und 18 - 19 Uhr, Tel. 0711.7877777. Härtsfeld und Neresheim Notfalldienst, Tel. 0711.7877788 TIERÄRZTE Für Notfälle wenden Sie sich bitte an Ihren Haustierarzt. WEITERE NOTDIENSTE VERSORGUNGSUNTERNEHMEN Stadtwerke Heidenheim, Tel. 07321.328-0, Störungsbeseitigung Gas, Tel. 07321.328-111. Stadtwerke Giengen, Störungsbeseitigung Gas und Wasser, Tel. 07322.9621-21; Abwasser, Tel. 0170.8904929. EnBW, ODR AG Ellwangen, Strom-Störungsdienst, Tel. 07961.9336-1401, Gas-Störungsdienst, Tel. 07961.9336-1402. Technische Werke Herbrechtingen, Tel. 07324.985198. neuewoche Heidenheimer Wochenblatt Gegründet 1972 Verantwortlich Redaktion: Andreas Pröbstle, Anzeigen: Christoph Brosius, Barbara Heinle Anzeigenpreisliste Nr. 62 vom 1. Januar 2021 Für unverlangt eingesandte Manuskripte wird keine Gewähr übernommen. Rücksendung erfolgt nur, wenn Rückporto beiliegt. Anonyme Leserzuschriften werden nicht berücksichtigt. Jeder Leserbrief gibt die Meinung des Einsenders wieder. Leserbriefe mit persönlichen Angriffen werden i. a. den Betroffenen zur Stellungnahme vorgelegt. Die Redaktion behält sich das Recht auf Kürzung vor. Von uns veröffentlichte Texte, Bilder oder Anzeigen dürfen nicht zur gewerblichen Verwendung durch Dritte übernommen werden. Verlag Heidenheimer Zeitung GmbH & Co. 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