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NW_03.03.2021

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22 MITTWOCH, 3. März

22 MITTWOCH, 3. März 2021 Giengener Stadtnachrichten AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Wahlbekanntmachung Diese Bekanntmachung bezieht sich auf weibliche, männliche und diversgeschlechtliche Personen gleichermaßen. Um die Lesbarkeit zu erleichtern, wurde grundsätzlich die in den zitierten Rechtsvorschriften verwendete männliche Form der Personenbezeichnung gewählt. 1. Am 14. März 2021 findet die Wahl zum 17. Landtag von Baden- Württemberg statt. Die Wahlzeit dauert von 8 bis 18 Uhr. 2. Die Gemeinde ist in folgende 23 allgemeine Wahlbezirke eingeteilt: 100-025 Bühlschule 1 Königsberger Straße 2, EG, Zimmer 13 100-026 Bühlschule 3 Königsberger Straße 2, EG, Zimmer 11 200-041 Schule Burgberg 1 Schulstraße 33 200-042 Schule Burgberg 2 Schulstraße 33 300-051 Gemeindehalle Hohenmemmingen 1 300-052 Gemeindehalle Hohenmemmingen 2 Staufener Straße 2, Halle Staufener Straße 2, Vereinszimmer Nummer des Wahlbezirks Abgrenzung des Wahlbezirks Wahlraum 400-061 Hürbetalhalle Hürben Adalbert-Stifter-Str. 8, Vereinszimmer 100-001 Bergschule Eberhardstraße 1, Nebeneingang 500-071 Neue Schule Sachsenhausen Im Ebersbach 12 100-002 Rathaus Giengen Marktstraße 11, EG, Bürgeramt 100-003 Margarete-Steiff- Gymnasium 100-004 Kindergarten Joh.-Seb.- Bach-Straße 1 Beethovenstraße 10, Eingang Aula Joh.-Seb.-Bach-Str. 1 100-005 Lina-Hähnle-Schule 3 Friedrich-List-Straße 4, EG, Aula 100-006 Lina-Hähnle-Schule 2 Friedrich-List-Straße 4, EG, Zimmer 12 100-007 Kindergarten St. Peter Am Läutenberg 29 100-008 Lina-Hähnle-Schule 1 Friedrich-List-Straße 4, EG, Zimmer 7 100-009 Kindergarten Memminger Wanne 1 100-010 Kindergarten Memminger Wanne 2 Erfurter Weg 3, Raum links Erfurter Weg 3, Raum rechts 100-011 Stadtwerke Mühlenweg 10 100-021 Kindergarten Salztröge Steigstraße 56 100-022 Bühlschule 2 Königsberger Straße 2, EG, Zimmer 12 100-023 Heilig-Geist-Saal Eingang über Straße „ Im Zollerbühl“ 100-024 Kindergarten Hainbuchenweg Hainbuchenweg 9, Eingang Süd-Seite ONLINEZUGANG ZU DRUCKSACHEN DES GEMEINDERATS AKTUELLE INFORMATIONEN ÜBER DIE RATSARBEIT AUF DER HOMEPAGE DER STADT GIENGEN Über die Homepage der Stadtverwaltung Giengen haben Sie die Möglichkeit, die Tagesordnungen, Drucksachen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Ausschuss für Umwelt, Planung und Technik/Werksausschuss) einzusehen. Den entsprechenden Link zu diesem Bürgerinformationssystem finden Sie wie folgt: www.giengen.de: Startseite – Menüpunkt „Rathaus“ – Rubrik „Gemeinderat“. Auf der rechten Seite befindet sich dann ein graues Feld „Bürgerinformationssystem“. Im Bürgerinformationssystem haben Sie Zugriff auf den Sitzungskalender der genannten städtischen Gremien. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 21. Februar 2021 übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte wählen kann. Alle Wahllokale sind rollstuhlgerecht. Die Briefwahlvorstände treten zusammen um 14:00 Uhr im Gebäude Bürgerhaus Schranne, Schrannenstraße 12. 3. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Dies gilt nicht, wenn er einen Wahlschein hat (siehe Nr. 4). Die Wähler haben die Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitzubringen und die Wahlbenachrichtigung abzugeben. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält bei Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer den Namen des Bewerbers und ggf. des Ersatzbewerbers der zugelassenen Wahlvorschläge im Wahlkreis. Wahlvorschlägen von Parteien wird zudem der Name der Partei und, sofern sie eine Kurzbezeichnung verwendet, auch diese, beigefügt. Rechts von dem Namen des jeweiligen Wahlvorschlags ist ein Kreis für die Kennzeichnung des Stimmzettels aufgebracht. Jeder Wähler hat eine Stimme. Er gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel in einen der hinter den Wahlvorschlägen befindlichen Kreise ein Kreuz einsetzt oder durch eine andere Art der Kennzeichnung des Stimmzettels eindeutig zu erkennen gibt, für welchen Wahlvorschlag er sich entscheiden will. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 4. Wähler, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk dieses Wahlkreises oder b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen und seinen Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen blauen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. 5. Es wird besonders darauf hingewiesen, dass die Stimmabgabe ungültig ist, wenn der Stimmzettel eine Änderung, einen Vorbehalt oder einen beleidigenden oder auf die Person des Wählers hin weisenden Zusatz enthält. Bei Briefwahl gilt dies außerdem, wenn sich im Stimmzettelumschlag eine derartige Äußerung befindet sowie bei jeder sonstigen Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags. 6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Eine Ausübung des Wahlrechts durch einen Vertreter anstelle des Wahl-

23 MITTWOCH, 3. März 2021 Giengener Stadtnachrichten berechtigten ist unzulässig (§ 8 Abs. 3 des Landtagswahlgesetzes). Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich hierzu der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht (§ 8 Abs. 4 Landtagswahlgesetz). Außerdem ist die Hilfsperson zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie durch die Hilfeleistung erlangt hat. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit aus dem rathaus einer Geldstrafe bestraft. Unbefugt wählt auch, wer im Rahmen zulässiger Assistenz entgegen der Wahlentscheidung des Wahlberechtigten oder ohne eine geäußerte Wahlentscheidung des Wahlberechtigten eine Stimme abgibt. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuchs). 7. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Bitte beachten Sie die Änderungen bei den Wahllokalen folgender Wahlbezirke: • 100-005 Lina-Hähnle-Schule 3 • 100-011 Stadtwerke • 100-021 Kindergarten Salztröge • 500-071 Neue Schule Sachsenhausen Giengen, den 24.02.2021 Bürgermeisteramt Wertstoffzentrum Burgberg Umgestaltung der Innenstadt geht in mittlerer Marktstraße weiter Die große Baustelle Rathausplatz mit obere Marktstraße ist weitgehend fertiggestellt. Nach der Winterpause läuft die Baumaßnahme zur Sanierung der Innenstadt seit Anfang letzter Woche in die mittlere Marktstraße weiter. In der Zeit vom 24.02. bis 24.04.2021 wird der mittlere Teil der Marktstraße zwischen Ende Baustelle 2020/ Höhe Drogeriemarkt Müller bis östl. Seite Gebäude Marktstr. 44 voll gesperrt. Hier ist auf der nördlichen Seite ein durchgehender Fußgängerbereich ausgebildet. Auf der südlichen Seite sind einzelne abgegrenzte Zugangsbereiche zu den Telefonischer Verkauf von Flächenlosen und Reisigpoltern Gebäuden und Geschäften umgesetzt. Vollgesperrt bleibt auch nach wie vor das Teilstück der Kirchgasse von öffentl. WC-Häuschen/Gebäude Kirchgasse 4 bis zur Ecke ehem. Hotel Lamm. Im seitlichen Bereich dieser Baustelle werden beidseitige Fußwege für den Zugang zu den Geschäften der Marktstraße freigehalten. Fragen zur Baustelle beantwortet die Stadt jederzeit gerne. Ansprechpartnerin ist die Projektkoordinatorin im städtischen Tiefbauamt: Derya Dursun, Tel.: 07322/952-2390; E-Mail: derya.dursun@giengen.de. Aufgrund der Corona-Pandemie werden Flächenlose und Reisigpolter aus dem Stadtwald Giengen und den Gemeindewäldern Hermaringen und Sontheim ab Mittwoch, den 17. März 2021, und in den folgenden Tagen ab 9:30 Uhr unter der Telefonnummer 07322/952- 2440 verkauft. Pläne, Preisverzeichnis und Merkblatt erhalten Sie unter dem Suchbegriff „Flächenlose“ auf der Homepage von Giengen, Hermaringen und Sontheim. Die Flächenlose und Reisigpolter können ab Mittwoch, den 10. März 2021, bis Dienstag, den 16. März 2021, besichtigt werden. Die Befahrung der Waldwege zu diesem Zweck ist genehmigt (außer Sonntag), erfolgt aber auf eigene Gefahr. Das Wertstoff-Zentrum Burgberg ist am Dienstag, den 9. März 2021 geschlossen. Alternativ können die Wertstoffe im Wertstoff-Zentrum Giengen zu den üblichen Öffnungszeiten abgegeben werden. Informationen zum Übergang in eine weiterführende Schule Liebe Eltern der Grundschüler/innen der vierten Klassen. Ihr Kind steht vor dem Wechsel in eine weiterführende Schule. Damit verbunden ist eine für Ihr Kind und Sie wichtige Entscheidung. Diese Entscheidung beinhaltet gleich zwei Aspekte: In welche Schule möchte mein Kind gehen? Welche Schule ist die richtige für mein Kind? Schauen Sie einfach auf der Homepage unserer Schule, www.rea-giengen.de. Dort finden Sie viel Interessantes über unsere Angebote, das Leben an unserer Schule und unser Selbstverständnis. Wir halten die Websites stets aktuell und erweitern sie, wo sinnvoll. Gerne hätten wir Sie persönlich zu unserem „Schnuppernachmittag“ in unsere Schulen eingeladen. Wie Sie wissen, ist das in diesem Jahr pandemiebedingt leider nicht möglich. Mit einem kleinen Film möchten wir Sie gemeinsam mit Ihren Kindern auf eine virtuelle Reise durch unsere Schule führen. Wir wünschen Ihnen, dass Sie auf der Grundlage dieser Informationen, die für Ihr Kind und Sie richtige Entscheidung treffen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Robert-Bosch-Realschule 07322/96340 oder sekretariat@rea-giengen.de. Die Anmeldung an unserer Schule findet vom 08.03.2021 bis 11.03.2021 7:30 bis 12:30 Uhr und 14 bis 17 Uhr statt. Gern möchten wir Sie persönlich begrüßen, natürlich unter Einhaltung der gültigen Abstands- und Hygienevorschriften. Die Anmeldung ist in diesem Jahr auch per E-Mail, Fax oder telefonisch möglich. Eine Anmeldung per Post oder per Einwurf an der Schule ist ebenfalls möglich. Bitte legen Sie unbedingt die Grundschulempfehlung im Original bei, denn erst dann wird die Anmeldung wirksam. Mit freundlichen Grüßen D. Opitz Schulleiter Sitzungstermine SITZUNG DES GEMEINDERATS Sitzung des Gemeinderats am Donnerstag, 4. März 2021 um 17 Uhr im Bürgerhaus Schranne Tagesordnung: 1. Bürgerfragestunde Hier wird den Einwohnerinnen und Einwohnern die Möglichkeit gegeben, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen. Zweck der Fragestunde ist nicht eine Diskussion mit dem Gemeinderat, sondern die Beantwortung von Fragen durch den Oberbürgermeister. Besonders wird auf die Möglichkeit hingewiesen, Fragen frühzeitig und ggf. schriftlich über die Geschäftsstelle Gemeinderat, Frau Anke Eckelt, Tel. 952-2080, E-Mail anke.eckelt@ giengen.de, beim Bürgermeisteramt einzureichen, damit die Verwaltung in die Lage versetzt wird, diese Fragen ausreichend zu beantworten. 2. Änderung der Ehrungsrichtlinien - Beschlussfassung - 3. 2. Änderungssatzung zur Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Giengen an der Brenz vom 06.07.2011 - Beschlussfassung - 4. Bebauungsplan „Giengener Industriepark A7“ - Abwägungs- und Satzungsbeschluss sowie Beschluss über die Straßennamen im Plangebiet - Beschlussfassung - 5. 6. Änderung des Flächennutzungsplans der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Giengen- Hermaringen - Beauftragung der Verwaltung zur Herbeiführung des Abwägungsbeschlusses zum Entwurf sowie des Feststellungsbeschlusses durch den gemeinsamen Ausschuss der VVG - Beschlussfassung - 6. Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Marktstraße 64“ - Abwägungsbeschluss Entwurf sowie Satzungsbeschluss - Beschlussfassung - 7. Satzung zur Änderung der Abwassersatzung - Beschlussfassung - 8. Beteiligungsbericht 2019 - Unterrichtung - 9. Darlehen an den Eigenbetrieb Gebäudemanagement - außerplanmäßige Ausgabe - Beschlussfassung - 10. Bekanntgabe von Beschlüssen nichtöffentlicher Sitzungen 11. Bekanntgaben 12. Anfragen

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