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15.05.2019 GSN

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MITTWOCH, 15. Mai 2019

MITTWOCH, 15. Mai 2019 Giengener Stadtnachrichten AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN Öffentliche Bekanntmachung ur Durchführung der Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl -, der Wahl des emeinderats und der Wahl des Kreistags am 26. Mai 2019 1. Am 26. Mai 2019 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - und gleichzeitig finden in der Stadt Giengen an der Brenz die Kommunalwahlen - Wahl des Gemeinderats und des Kreistags statt. 2. Die Wahlzeit dauert von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr. 3. Die Gemeinde ist in 23 Wahlbezirke eingeteilt. In der Wahlbenachrichtigung, die den Wahlberechtigten bis spätestens 5. Mai 2019 zugestellt worden ist, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem der Wahlberechtigte zu wählen hat. 4. Jeder Wahlberechtigte kann nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler haben ihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalausweis - Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis - oder Reisepass zur Wahl mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegeben werden. 5. Wahl zum Europäischen Parlament - Europawahl - Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums einen Stimmzettel ausgehändigt. Aufdruck: Stimmzettel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments Farbe: weißlich Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer die Bezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. die Bezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihr Kennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung des Wahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeichnung. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem rechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welchem Wahlvorschlag sie gelten soll. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. Für die Stimmabgabe im Wahllokal wird bei der Europawahl kein Stimmzettelumschlag verwendet. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 6. Kommunalwahlen Es finden gleichzeitig die nachstehenden Wahlen statt. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln in amtlichen Stimmzettelumschlägen. 6.1 Wahl des Gemeinderats Zu wählen sind 26 Mitglieder Stimmzettel-Aufdruck: Amtlicher Stimmzettel für die Wahl des Gemeinderats in Giengen an der Brenz am 26. Mai 2019 Stimmzettel-Farbe: gelb 6.2 Wahl des Kreistags Zu wählen sind im Wahlkreis 2 - Giengen; Hermaringen 7 Mitglieder. Stimmzettel-Aufdruck: Wahl des Kreistags Stimmzettel-Farbe: mittelgrün Die Stimmzettel für die einzelnen Wahlen (ohne Europawahl) sind in einem gemeinsamen Stimmzettelumschlag abzugeben. Stimmzettelumschlag-Farbe: lachs Die Stimmzettel für die Kommunalwahlen werden den Wahlberechtigten spätestens am 25. Mai 2019 zugesandt. Die Stimmzettelumschläge sowie weitere Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. 6.3 Bei den Wahlen des Gemeinderats und des Kreistags hat der Wähler so viele Stimmen, wie jeweils Mitglieder des Gemeinderats und des Kreistags im Wahlkreis zu wählen sind (vergleiche Ziff. 6.1 - 6.3). Die Stimmenzahl ist jeweils im Stimmzettel angegeben. 6.4 Es findet Verhältniswahl statt bei der - Wahl des Gemeinderats - Wahl des Kreistags Hierbei können nur Bewerber gewählt werden, deren Name in den Stimmzetteln vorgedruckt ist. Der Wähler kann - Bewerber aus anderen Wahlvorschlägen übernehmen (panaschieren) und - einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben (kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab, dass er auf einem oder mehreren Stimmzetteln - Bewerber, denen er eine Stimme geben will, durch ein Kreuz hinter dem vorgedruckten Namen, durch Eintragung des Namens oder auf sonst eindeutige Weise ausdrücklich als gewählt kennzeichnet, - Bewerber, denen er zwei oder drei Stimmen geben will, durch die Ziffer „2“ oder „3“ hinter dem Namen, durch Wiederholen des Namens oder auf sonst eindeutige Weise als mit zwei oder drei Stimmen gewählt kennzeichnet. Der Wähler kann auch einen Stimmzettel ohne jede Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet abgeben. In diesem Fall gilt jeder Bewerber, dessen Name im Stimmzettel vorgedruckt ist, als mit einer Stimme gewählt; bei der Wahl des Kreistags nur so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben, wie Mitglieder des Kreistags für den Wahlkreis zu wählen sind. 6.5 Bei unechter Teilortswahl Es findet unechte Teilortswahl statt bei der Wahl des Gemeinderats zu wählende Vertreter (Anzahl) für den Wohnbezirk 18 Giengen 3 Burgberg 2 Hohenmemmingen 2 Hürben 1 Sachsenhausen Bei unechter Teilortswahl gilt ergänzend Folgendes: - Bei Verhältniswahl kann der Wähler einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben. Bewerber aus verschiedenen Wahlvorschlägen können jeweils nur für den Wohnbezirk panaschiert werden, für den sie als Bewerber vorgeschlagen sind. In den einzelnen Wohnbezirken kann der Wähler nur so vielen Bewerbern Stimmen geben, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind; diese Höchstzahlen sind in den Stimmzetteln jeweils bei den einzelnen Wohnbezirken angegeben; - Gibt der Wähler seine Stimme durch Abgabe eines Stimmzettels mit vorgedruckten Namen ohne Kennzeichnung oder im Ganzen gekennzeichnet ab, so gilt jeder Bewerber als mit einer Stimme gewählt; höchstens jedoch so viele Bewerber in der Reihenfolge von oben als mit einer Stimme gewählt, wie für den Wohnbezirk jeweils Vertreter zu wählen sind. 6.6 Beleidigende oder auf die Person des Wählers hinweisende Zusätze oder nicht nur gegen einzelne Bewerber gerichtete Vorbehalte auf dem Stimmzettel oder sonst im Stimmzettelumschlag sowie jede Kennzeichnung des Stimmzettelumschlags haben die Ungültigkeit der Stimmabgabe zur Folge. 6.7 Jeder Wähler erhält beim Betreten des Wahlraums die zu der jeweiligen Wahl gehörenden Stimmzettelumschläge ausgehändigt. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraums oder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und in den Stimmzettelumschlag gelegt werden. In der Wahlkabine darf nicht fotografiert oder gefilmt werden. 7. Wahlscheine Europawahl Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl haben, können an der Wahl im Landkreis, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, - durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des Landkreises oder - durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich vom Bürgermeisteramt - Wahlamt - einen amtlichen Stimmzettel, einen amtlichen Stimmzettelumschlag sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beschaffen. Kommunalwahlen Wähler, die einen Wahlschein für die Kommunalwahlen haben, können - in einem beliebigen Wahlbezirk des im Wahlschein angegebenen Gebiets oder - durch Briefwahl wählen. Der Wahlschein enthält auf der Rückseite nähere Hinweise darüber,

MITTWOCH, 15. Mai 2019 Giengener Stadtnachrichten wie durch Briefwahl gewählt wird. Wer bei den Kommunalwahlen durch Briefwahl wählen will, erhält auf Antrag bei der Stadt Giengen, Bürgeramt, Marktstraße 11, 89537 Giengen neben dem Wahlschein auch die weiteren Briefwahlunterlagen. Der Wähler hat seine Wahlbriefe (getrennt nach Europawahl - rot - und Kommunalwahlen - gelb -) mit den jeweils dazugehörigen Stimmzetteln (in verschlossenen Stimmzettelumschlägen) und den unterschriebenen Wahlscheinen so rechtzeitig den jeweils auf den Wahlbriefumschlägen angegebenen Stellen zu übersenden, dass sie dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingehen. Die Wahlbriefe können auch bei der jeweils angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Wähler, der seine Briefwahlunterlagen beim Bürgermeisteramt selbst in Empfang nimmt, kann an Ort und Stelle die Briefwahl ausüben. 8. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Bei der Europawahl gilt dies auch für Wahlberechtigte, die zugleich in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Europäischen Parlament wahlberechtigt sind (§ 6 Abs. 4 Europawahlgesetz). Ein Wahlberechtigter mit Behinderungen kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Die Wahlergebnisse der Europawahl und der Wahl des Kreistags werden im Anschluss an die Wahlhandlung ermittelt und festgestellt. 9. Die Briefwahlvorstände treten zur Ermittlung des Briefwahlergebnisses der Europawahl und der Wahl des Kreistags um 18:00 Uhr in den Diensträumen der Stadtverwaltung, Marktstr. 11, 89537 Giengen zusammen. Giengen, den 06.05.2019 Bürgermeisteramt gez. Rubens Link Vorsitzender Gemeindewahlausschusses ich auch im Gemeinderat bekanntgeben. Ich hoffe, damit die Situation zu entspannen; bezüglich der Baustelle bitte ich Sie weiter um Geduld BAUGEBIET „ALPENBLICK“ (BRUCKERSBERG) BEGINN DER BEWERBUNGSPHASE Durch die Erweiterung des bestehenden Baugebiets auf dem Bruckersberg in der Giengener Südstadt kann die Stadt Giengen neue Bauplätze anbieten. Die Baugebietserweiterung trägt den Namen „Alpenblick“ und erweitert das bestehende Baugebiet in südlicher Richtung. Die Bewerbungsphase für die 32 zur Verfügung stehenden Bauplätze hat ALTPAPIERSAMMLUNGEN IM MAI 2019 Folgende Altpapiersammlungen finden im Mai 2019 statt: 18.05.2019 in Giengen (Südstadt) durch die DPSG Pfadfinder 18.05.2019 in Giengen (Nordstadt) durch die TSG Giengen - Abt. Basketball 25.05.2019 in Burgberg durch die Gesang- u. Theatervereinigung Burgberg 25.05.2019 in Hürben durch den Sängerbund 1907 e. V. Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass an den genannten Tagen keine und Verständnis. Wir bemühen uns, die Arbeiten schneller als geplant, in jedem Fall aber zum 31. Juli, abzuschließen. nun begonnen. Informationen bezüglich der Bauplatzgrößen, den Grunderwerbskonditionen und dem zeitlichen Rahmen der Erschließungsarbeiten erhalten Sie in unserem Liegenschaftsamt, Zimmer 23, 2. OG Rathaus, telefonisch unter 07322/952-2170 oder per E-Mail unter bauplatz@giengen.de. Ihr Bürgermeisteramt sonstigen Papiersammlungen durchgeführt werden dürfen. Das Papier sollte gebündelt bis 8.00 Uhr am Straßenrand bereitgestellt werden. Entsprechend zerkleinerte bzw. flachgedrückte und gebündelte Kartons werden auch mitgenommen. Altpapier und Kartonagen von Gewerbebetrieben dürfen bei Sammlungen nur bis zu einer bestimmten Menge eingesammelt werden. Altpapier, leere Kartons und Pappe können auch bei den Wertstoffzentren in Giengen und Burgberg abgegeben werden. EUROPAWAHL 2019: REPRÄSENTATIVE WAHLSTATISTIK AUS DEM RATHAUS ORTSDURCHFAHRT BURGBERG: SANIERUNG DER WEILER STRASSE Vielen Dank für Ihre Vorschläge bezüglich einer neuen Regelung zur Umfahrung der Weilerstraße während der aktuell laufenden Bauarbeiten. Natürlich kann ich Ihren Unmut verstehen. Umwege aufgrund von Baustellen sind lästig und man neigt dann dazu, sich zu fragen, ob die Verantwortlichen in Sachen Umfahrung die bestmögliche Lösung gewählt haben. Verschiedene Vorschläge aus der Bürgerschaft haben uns erreicht – u. a. eine Ampelregelung oder Begegnungsverkehr auf dem Feldweg am Friedhof vorbei bzw. die Durchfahrt vom Feuerwehrgerätehaus zur Finkenstraße. Eine Rücksprache mit dem Leiter unseres Ordnungsamtes hat Folgen- des ergeben: Der Feldweg am Friedhof vorbei in Richtung Kreisstraße K 3021 ist aus baulicher Sicht nicht geeignet, den gesamten Verkehr aufzunehmen. Auch ein Pkw-Verkehr über diese Strecke während der gesamten Bauzeit hätte den Weg zu stark belastet, eine Ampelregelung wäre zudem mit der Gefahr eines Rückstaus auf die Kreisstraße verbunden. Bei der Durchfahrt zur Finkenstraße handelt es sich um einen beschränkt öffentlichen Weg, der motorisierten Verkehr (außer in Feuerwehr-Einsatzfällen) ohne Ausnahme untersagt. Da die Bauzeit nun absehbar ist (geplant ist eine Fertigstellung der Arbeiten Ende Juli), haben wir im Sinne der Bürgerschaft beschlossen, bis kommenden Mittwoch auf dem Feldweg am Friedhof vorbei eine provisorische Ausweichbucht einzurichten und den Belag auszubessern. Am Mittwoch, 15. Mai, öffnen wir den Feldweg am Friedhof vorbei in Richtung Hermaringen nur für PKW (= Einbahnstraße ortsauswärts). Der Weg bleibt aber prinzipiell für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen gesperrt. Diese unbürokratische Lösung werde Kreuzen Sie den 26. Mai in Ihrem Kalender an - und gehen Sie zu den Europawahlen! Sind die Wahlen zum Europäischen Parlament überhaupt wichtig? Na klar. Nur wer wählt, kann mitentscheiden, was in der EU für alle Menschen gelten soll - vom Umwelt- bis zum Datenschutz. Das Europäische Parlament beschließt viele gesetzliche Regelungen, die für uns wichtig sind. Bei der Europawahl haben Sie eine Stimme für eine Partei, die in Deutschland antritt. Sie entscheiden, wer die nächsten fünf Jahre Ihre Interessen in der EU vertritt. Repräsentative Wahlstatistik Die repräsentative Wahlstatistik dient dem Informationsbedarf in vielen Bereichen unserer Gesellschaft. Sie gibt Aufschluss über das Wahlverhalten verschiedener Bevölkerungsgruppen, und zwar über Wahlbeteiligung und Stimmabgabe nach Alter, Geschlecht und Bundesländern. Für die repräsentative Wahlstatistik werden Urnen- und Briefwahlbezirke durch eine mathematische Zufallsstichprobe ausgewählt. In den ausgewählten Wahlbezirken sind die amtlichen Stimmzettel im oberen Bereich mit einem Unterscheidungsaufdruck nach Geschlecht und Altersgruppe versehen. So können Daten über die Stimmabgabe der Wählerinnen und Wähler für die einzelnen Parteien nach Geschlecht ONLINEZUGANG ZU DRUCKSACHEN DES GEMEINDERATS AKTUELLE INFORMATIONEN ÜBER DIE RATSARBEIT AUF DER HOMEPAGE DER STADT GIENGEN Über die Homepage der Stadtverwaltung Giengen haben Sie die Möglichkeit, die Tagesordnungen, Drucksachen und Beschlüsse der öffentlichen Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse (Verwaltungsausschuss und Ausschuss für Umwelt, Planung und Technik/Werksausschuss) einzusehen. Den entsprechenden Link zu diesem Bürgerinformationssystem finden Sie wie folgt: www.giengen.de: Startseite – Menüpunkt „Rathaus“ – Rubrik „Gemeinderat“. Auf der rechten Seite befindet sich dann ein graues Feld „Bürgerinformationssystem“. Im Bürgerinformationssystem haben Sie Zugriff auf den Sitzungskalender der genannten städtischen Gremien.

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